Genehmigung einer Praktikumsstelle

Bei Praktikumsstellen, die nicht im virtuohm aufgeführt sind, wenden Sie Sich bitte an den Praxissemesterbeauftragten und lassen die Stelle vor Abschluss eines Arbeitsvertrags genehmigen:

  • Lassen Sie in diesem Fall einen Meldebogen durch die Beschäftigungsstelle ausfüllen und legen Sie ihn Ihrem Praktikumsbeauftragten bitte persönlich zur Genehmigung vor (bevor Sie den Vertrag unterschreiben). In der regulären Semester- bzw. Prüfungszeit erreichen Sie den Praktikumsbeauftragten in seiner Sprechstunde. Im Urlaubsfall wenden Sie Sich bitte in dringenden Fällen vertretungsweise an einen anderen Praxissemesterbeauftragten oder den Studiengangsleiter.
    Coronabedingt ist derzeit auch eine Genehmigung per Mail möglich.
  • Die Ausbildungsinhalte Ihres Praktikums sollten ingenieurstechnische und studiengangstypische Aspekte beinhalten, d.h. der Praktikumsbeauftragte wird die Stelle genehmigen, wenn es sich um eine ingenieursgemäße Arbeit mit studiengangstypischen Aspekten handelt.
    • Als Ausbildungsplan für das Praktikum gilt der jeweilige Eintrag auf der entsprechenden Seite im Modulhandbuch des Studienganges.
    • In der Regel ist es außerdem hilfreich, wenn im Praktikum die projektbezogene Mitarbeit in einem Entwicklerteam im Vordergrund steht. Falls es die Unternehmensstruktur des Arbeitgebers zulässt, ist die Mitarbeit in mehreren unterschiedlich aufgestellten Teams bzw. inhaltlich unterschiedlichen Projekten empfehlenswert.
    • Ob eine bestimmte Stelle empfehlenswert ist oder nicht, besprechen Sie bitte im Zweifelsfall mit Ihrem Praktikumsbeauftragten in seiner Sprechstunde.