Praktisches Studiensemester im Studiengang Medizintechnik

Die SPO des Bachelor-Studiengangs Medizintechnik beinhaltet ein praktisches Studiensemester im Umfang von 20 Wochen. Hier erhalten Sie weitergehende Informationen zum Ablauf. Nach mehr Informationen gibt es im Merkblatt der Fakultät EFI.

Voraussetzungen

Um mit dem Praxissemester beginnen zu können, müssen Sie den ersten Studienabschnitt im Umfang von 60 Leistungspunkten vollständig abgeschlossen und im zweiten Studienabschnitt mindestens 30 Leistungspunkte erbracht haben.

Falls die notwendigen ECTS-Punkte zum Antritt des Praktikums nicht vorhanden sein sollten, empfehlen sich die folgenden Vorgehensweisen:

  • Einschub eines Urlaubsemesters
  • Verschiebung des Praxissemesters um 2 Semester
  • Antritt des Praxissemesters direkt vor der Bachelorarbeit im 7ten Semester.

In einem Urlaubssemester können Prüfungen, zu denen man schon einmal angetreten ist, wiederholt werden. Neue Prüfungen sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass Prüfungen, die nicht bestanden und stets im Rahmen der Corona-Regelungen als „nicht angetreten“ betrachtet wurden, im Urlaubssemester nicht wiederholt werden können. Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall Kontakt mit dem Studiengangsfachberater auf.

Suche der Praktikumsstelle

Für die Suche einer geeigneten Praktikumsstelle ist der Studierende verantwortlich. Neben einigen empfohlenen Unternehmen können Sie sich natürlich auch bei anderen interessanten Firmen bewerben. Besuchen Sie ggf. auch die Hochschul-Praxistage und informieren Sie sich über die Möglichkeit eines Praktikums im Ausland.

Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Stelle bzw. Ihr Unternehmen bereits vom Prüfungsamt zugelassen wurde. Sie ist dann in virtuohm unter „Praktikumsstellen“ aufgeführt. Ist sie nicht enthalten, so lassen Sie sie bitte vor Abschluss eines Ausbildungsvertrags genehmigen.

Ausbildungsvertrag

Bitte benutzen Sie wenn möglich den Mustervertrag der Ohm-Hochschule als Vorlage für Ihren Arbeitgeber. Kernpunkt des Vertrages ist die Vereinbarung von 20 Wochen zu je 4 Tagen Vollzeitbeschäftigung im Rahmen eines Pflichtpraktikums. Der Ausbildungsvertrag muss wie im Beispiel des obigen Mustervertrags eine Tätigkeit beschreiben, die rechtlich und formell ein Pflichtpraktikum darstellt. Tätigkeiten als Werkstudent gelten z.B. nicht als Praktikum.

  • Insgesamt müssen 80 Tage Vollzeitarbeit nachgewiesen werden!
  • Die 20 Wochen Vollzeitbeschäftigung beinhalten keinen Erholungsurlaub. Gesetzliche Feiertage gelten als Arbeitszeit.
  • Im Krankheitsfall gilt für die Fehlzeiten eine Obergrenze von 5 Tagen. Darüberhinausgehende Fehlzeiten müssen nachgeholt werden. Zur Anrechnung der Fehlzeiten wenden Sie Sich bitte im Einzelfall an Ihren Praxissemesterbeauftragten.
  • Im Vertrag muss sich der Arbeitgeber verpflichten, eine angemessene Berichterstattung aus der Tätigkeit zuzulassen. Eine absolute Stillschweigeklausel (NDA), wie sie leider immer wieder gefordert wird, ist daher im Allgemeinen nicht zulässig.
  • Am fünften Tag der Woche finden die praxissemesterbegleitenden Lehrveranstaltungen, wie z.B. das Praxisseminar, statt. Bei diesen Veranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht. Ihr Arbeitgeber muss Sie daher an diesem Tag freistellen.
  • Auf Antrag kann die Dauer des Praktikums auf 16 Wochen zu je 5 Tagen verkürzt werden. Das ist z.B. bei einem Auslandspraktikum sinnvoll. Dann ist zu beachten, dass die Teilnahme an den praxissemesterbegleitenden Veranstaltungen erst im darauffolgenden Semester möglich ist.

Versicherungen

Die Praktika im Studiengang B-MED sind sog. Pflichtpraktika. Das sind Praktika, die in der Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind. Studierende, die während ihres Studiums ein solches Pflichtpraktikum absolvieren, sind in dieser Zeit als Arbeitnehmer in allen Bereichen der Sozialversicherung versicherungsfrei – unabhängig von der Wochenarbeitszeit. Eventuelle Beiträge zur studentischen oder freiwilligen Krankenversicherung sind hiervon unberührt. Falls Ihre Ausbildungsstelle dies wünscht, erhalten Sie die sog. “Bestätigung des Pflichtpraktikums” vom Studienbüro ausgestellt.

Für das vorgeschriebene Pflichtpraktikum in den Studienfächern der Fakultät EFI gilt das Mindestlohngesetz nicht. Falls die Dauer des Praktikums jedoch länger als die vorgeschriebenen 20 Wochen ist, so greift das Mindestlohngesetz ab der 21ten Woche. In diesem Fall ist es notwendig, dass der Praktikumsvertrag in zwei Teile aufgeteilt wird: Ein Vertrag für die 20 Wochen des Pflichtpraktikums und einen gesonderten Vertrag für die Dauer des anschließenden freiwilligen Praktikums.

Anmeldung

Bitte geben Sie eine Kopie des Ausbildungsvertrages in dreifacher Ausfertigung (und gegebenenfalls den vom Praxissemesterbeauftragten genehmigten Meldebogen) im Prüfungsamt ab

Praxisseminar

Für das Praxisseminar gilt Anwesenheitspflicht. Bei einer Praktikumsstelle außerhalb Bayerns bzw. in mehr als 200km Entfernung kann ein Online-Seminar besucht werden.

Nur im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit, sich von der Anwesenheitspflicht im Praxisseminar befreien zu lassen. Die Befreiung betrifft nicht die Vortragstermine, an denen die eigenen Vorträge gehalten werden. Falls auch diese Termine wegen der Entfernung nicht wahrgenommen werden können, so holt man das Praxisseminar bzw. die praxissemesterbegleitenden Lehrveranstaltungen im nächsten Semester nach. Das Seminar wird in jedem Semester angeboten, sofern sich jemand dafür angemeldet hat.

Abschlussbericht

Am Ende des praktischen Studiensemesters erstellen Sie einen Abschlussbericht im Umfang von 20 Seiten (ohne Bilder und Illustrationen). Bitte geben Sie diesen Bericht bis spätestens Ende der Semesterferien beim Betreuer Ihres Praxisseminars ab.

Zusammen mit dem Abschlussbericht sind zwei Exemplare der Berichtsanerkennung abzugeben – ein Exemplar als Deckblatt des Berichts und ein Exemplar lose beigelegt.

Ebenfalls beigelegt wird ein ausgefülltes Exemplar des Bewertungsbogens. Auf diesem bewerten Sie bitte, wie Ihnen die Stelle gefallen hat. Falls es Kritikpunkte gegeben haben sollte, so können Sie diese über den Bewertungsbogen an die Hochschule weiterleiten.

Arbeitszeugnis

Legen Sie bitte Ihr Arbeitszeugnis beim Prüfungsamt vor. Ein Musterzeugnis gibt es im Studienbüro oder hier.

Weitere Informationen

Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin in der Sprechstunde des Praktikumsbeauftragten B-MED Prof. Dr. T. Giesler.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite wurden für Sie mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Es kann jedoch keine Garantie für Vollständigkeit oder Aktualität übernommen werden. Im Zweifelsfalle ist die Aussage des Prüfungsamtes bindend.